Aufteilungsplan & Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sie wollen ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen oder Teileigentum aufteilen — zum Verkauf, zur Finanzierung oder zur Übergabe? Wir erstellen den Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 WEG und holen die Abgeschlossenheitsbescheinigung ein. Online, von eingetragenen Architekten, zum Festpreis.

Aus einem Gebäude werden einzelne Eigentumseinheiten
Um aus einem Haus rechtlich getrennte, einzeln verkaufbare Einheiten zu machen, verlangt das Grundbuchamt zwei Dokumente nach § 7 Abs. 4 WEG: den Aufteilungsplan — eine Bauzeichnung, aus der Aufteilung sowie Lage und Größe von Sonder- und Gemeinschaftseigentum hervorgehen, mit einheitlicher Nummerierung jeder Einheit — und die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die bestätigt, dass die Einheiten baulich in sich abgeschlossen sind. Beide stellt die Baubehörde aus; wir erstellen die Pläne und übernehmen den Behördengang.
So läuft Ihre Aufteilung
Bestand sichten
Sie laden vorhandene Pläne hoch — wir prüfen, was für den Aufteilungsplan fehlt.
Aufteilungsplan erstellen
Wir zeichnen alle Geschosse, kennzeichnen Sonder-/Gemeinschaftseigentum und nummerieren die Einheiten.
Abgeschlossenheit beantragen
Wir reichen die Unterlagen bei der Baubehörde ein und holen die Bescheinigung ein.
Übergabe für Notar/Grundbuch
Sie erhalten den geprüften Plan + Bescheinigung als Grundlage für Teilungserklärung und Grundbuch.
Wann ein Aufteilungsplan nötig ist
Mehrfamilienhaus aufteilen
Aus einem Mietshaus werden einzeln verkaufbare Eigentumswohnungen.
Doppel- / Reihenhaus trennen
Rechtlich saubere Trennung in eigenständige Einheiten mit eigenem Grundbuch.
Teileigentum (Gewerbe)
Läden, Büros, Praxen oder Stellplätze als separat verkaufbare Einheiten.
Verkauf & Finanzierung
Banken und Käufer verlangen klare Einheiten — Aufteilung schafft die Grundlage.
Aufteilungsplan (WEG)
- Aufteilungsplan aller Geschosse
- Nummerierung der Sondereigentumseinheiten
- Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Grundlage für Teilungserklärung & Grundbuch
Häufige Fragen zum Aufteilungsplan
Was ist ein Aufteilungsplan nach § 7 WEG?+
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile hervorgeht (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG). Alle zu einer Einheit gehörenden Räume tragen dieselbe Nummer. Er ist zwingende Grundlage, um aus einem Gebäude rechtlich getrennte Eigentumswohnungen oder Teileigentum (z. B. Gewerbeeinheiten) zu bilden.
Was ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung?+
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die behördliche Bestätigung, dass die einzelnen Wohnungen bzw. Einheiten in sich abgeschlossen sind (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG) — also baulich klar voneinander getrennt und über einen eigenen, abschließbaren Zugang erreichbar. Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung werden von der zuständigen Baubehörde ausgestellt; wir bereiten die dafür nötigen Unterlagen auf und reichen sie ein.
Wofür brauche ich das konkret?+
Immer dann, wenn aus einem Gebäude einzeln verkaufbare oder beleihbare Einheiten werden sollen: Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen, Doppel- oder Reihenhaus rechtlich trennen, Gewerbeeinheiten als Teileigentum bilden. Ohne Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Grundbuchamt keine eigenen Wohnungsgrundbücher anlegen — der Verkauf einzelner Einheiten ist dann nicht möglich.
Wie hängt das mit der Teilungserklärung zusammen?+
Die Teilungserklärung (§ 8 WEG) bzw. der Teilungsvertrag (§ 3 WEG) regelt rechtlich, wie das Eigentum aufgeteilt wird; Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sind die technischen Anlagen dazu, die beim Grundbuchamt eingereicht werden. Wir liefern den planerischen Teil; die notarielle Beurkundung der Teilungserklärung übernimmt Ihr Notar.
Was kostet ein Aufteilungsplan?+
Bei uns ab 1.090 € inkl. MwSt (netto 916 €) für die Planerstellung; der genaue Festpreis hängt von Anzahl der Einheiten, Geschossen und vorhandenen Bestandsplänen ab. Hinzu kommen die Gebühren der Baubehörde für die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie Notar- und Grundbuchkosten.
Braucht es eine Vor-Ort-Aufnahme?+
Wenn aktuelle, prüffähige Bestandspläne vorliegen, arbeiten wir digital. Fehlen Pläne oder weichen sie vom Bestand ab, organisieren wir ein Aufmaß. Den Aufwand klären wir vorab transparent — Ihr Festpreis steht vor Beauftragung fest.
Hinweis: Diese Seite gibt den Rechtsstand 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Zuständigkeit und Anforderungen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung richten sich nach dem jeweiligen Bundesland und der örtlichen Baubehörde. Die notarielle Teilungserklärung erfolgt durch Ihren Notar.
Gebäude aufteilen — wir liefern die Pläne
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