Bau-Turbo: Wohnen bauen, wo bisher kein Bebauungsplan gilt
Seit Ende 2025 ermöglicht § 246e BauGB Wohnbauvorhaben auch ohne Bebauungsplan — mit Zustimmung der Gemeinde und befristet bis Ende 2030. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Grundstück in Frage kommt.
Was der Bau-Turbo ermöglicht
Der Bau-Turbo gilt für drei Arten von Wohn-Vorhaben — auch dort, wo das normale Baurecht (§ 34/§ 35 BauGB) an Grenzen stößt:
Neubau
Errichtung von Wohngebäuden — auch ohne Bebauungsplan.
Erweiterung
Anbau/Aufstockung, durch die neuer Wohnraum entsteht.
Umnutzung
Bestehende Gebäude (z. B. Gewerbe) zu Wohnraum umnutzen.
Neubau im Anschluss an bestehende Wohnbebauung
Besonders interessant für Grundstücke im direkten Anschluss an bestehende Wohnbebauung — auch in Bereichen, die bisher keinem Bebauungsplan unterliegen. Liegt Ihr Grundstück im näheren Umfeld vorhandenen Wohnens, kann der Bau-Turbo greifen.
Worauf es ankommt
- Räumlicher Zusammenhang zur bestehenden Bebauung (am Siedlungsrand, nicht freistehend im Außenbereich).
- Als grobe Orientierung gilt in der Fachliteratur ein Abstand von rund 100 Metern — keine feste Grenze, der Einzelfall entscheidet.
- Gesicherte Erschließung und Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen.
- Keine gesetzliche Mindestwohnungszahl — auch kleinere Vorhaben möglich.
Was dagegen sprechen kann
- – Trennwirkungen wie Bahnlinie, Fluss oder Waldgürtel zwischen Grundstück und Bebauung.
- – Zu große Entfernung zum Siedlungsbereich.
- – Fehlende Zustimmung der Gemeinde (kein Rechtsanspruch).
- – Entgegenstehende Natur-/Immissionsschutzbelange.
So läuft es mit der Gemeinde
Der Bau-Turbo funktioniert gemeinsam mit Ihrer Gemeinde: Sie muss dem Vorhaben zustimmen. Das Verfahren läuft entsprechend § 36a BauGB.
- 3-Monats-Frist mit Zustimmungsfiktion: Verweigert die Gemeinde nicht binnen drei Monaten, gilt die Zustimmung als erteilt.
- Kein automatischer Rechtsanspruch gegen eine ablehnende Gemeinde — der frühe Dialog ist entscheidend.
- Wir bereiten Ihren Antrag entscheidungsreif auf und begleiten die Abstimmung mit der Kommune.
Eckdaten
- Norm
- § 246e BauGB
- In Kraft seit
- 30.10.2025
- Befristet bis
- 31.12.2030
- Gilt für
- Neubau · Erweiterung · Umnutzung
- Gemeinde
- Zustimmung erforderlich (§ 36a)
Häufige Fragen zum Bau-Turbo
Was ist der Bau-Turbo (§ 246e BauGB)?+
Eine befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch (in Kraft seit 30.10.2025, anwendbar bis 31.12.2030). Mit Zustimmung der Gemeinde kann von Vorschriften des BauGB abgewichen werden, wenn das einem Wohn-Vorhaben dient und mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. So wird Wohnungsbau möglich, der nach normalem Baurecht (§ 34/§ 35 BauGB) sonst schwierig wäre.
Kann ich mit dem Bau-Turbo neu bauen, wo es keinen Bebauungsplan gibt?+
Ja, das ist der Kern. Der Bau-Turbo erlaubt Wohn-Neubau auch ohne Bebauungsplan — im unbeplanten Innenbereich und sogar im Außenbereich, sofern das Grundstück im räumlichen Zusammenhang mit bestehender Bebauung steht (also am Siedlungsrand, nicht „auf der grünen Wiese“). Als grobe Orientierung nennt die Fachliteratur einen Abstand von rund 100 Metern zum bestehenden Wohnen — eine feste gesetzliche Grenze ist das aber nicht, entscheidend ist der Einzelfall.
Gibt es eine Mindestanzahl an Wohnungen?+
Nein. Die im Entwurf diskutierte Schwelle von sechs Wohnungen wurde gestrichen — die geltende Fassung kennt keine gesetzliche Mindestwohnungszahl. Damit kommt der Bau-Turbo grundsätzlich auch für kleinere Vorhaben in Frage.
Muss die Gemeinde zustimmen?+
Ja, die Zustimmung der Gemeinde ist zwingend. Das Verfahren läuft entsprechend § 36a BauGB: Verweigert die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten, gilt die Zustimmung als erteilt (Zustimmungsfiktion). Einen automatischen Rechtsanspruch gegen eine ablehnende Gemeinde gibt es jedoch nicht — deshalb begleiten wir den Dialog mit der Kommune von Anfang an.
Wie lange gilt die Regelung?+
Abweichungen können bis zum Ablauf des 31.12.2030 zugelassen werden. Wer den Bau-Turbo nutzen will, sollte das Verfahren rechtzeitig anstoßen.
Hinweis: Diese Seite gibt den Stand 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Ob der Bau-Turbo für Ihr Projekt nutzbar ist, hängt vom Einzelfall ab (Lage, räumlicher Zusammenhang, Erschließung, öffentliche Belange und die Zustimmung der Gemeinde).
Kommt Ihr Grundstück für den Bau-Turbo in Frage?
Lassen Sie Lage und räumlichen Zusammenhang unverbindlich prüfen.