nutzungsantrag
Bayerische Bauordnung (BayBO)

Nutzungsänderung Bayern: Genehmigung, Verfahren & Antrag

Sie wollen in Bayern eine Immobilie umnutzen — etwa Gewerbe zu Wohnraum oder Laden zu Büro? Wir prüfen die Genehmigungspflicht nach der Bayerische Bauordnung (BayBO), erstellen Ihren Bauantrag und begleiten das Verfahren — zum transparenten Festpreis.

Kurz & kompakt

  • Maßgeblich ist die Bayerische Bauordnung (BayBO).
  • Festpreis ab 749 € netto (ohne bauliche Änderung).
  • Antragserstellung in 14–21 Tagen.
  • Eingetragene Architekten, deutschlandweit.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Bayern genehmigungspflichtig?

Genehmigungspflicht nach Art. 55 BayBO; verfahrensfreie Vorhaben Art. 57; Genehmigungsfreistellung Art. 58; Bußgeldtatbestände Art. 81.

Verfahrensfreie Vorhaben: Verfahrensfrei u. a. Garagen ≤ 50 m² und Gebäude ohne Aufenthaltsräume ≤ 75 m³ (BayBO).

Aktuelle Reform: Abschaffung der landesweiten Stellplatzpflicht (Okt 2025); neue Gestaltungsregeln ab 01.01.2026.

Bußgeld bei fehlender Genehmigung: Bis 5.000 € bei verspäteter Mitteilung; nicht genehmigte Nutzung bis 50.000 €.

So läuft Ihre Nutzungsänderung in Bayern ab

1

Online prüfen

Vorhaben angeben, Sofort-Indikation erhalten.

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Festpreis

Verbindliches Angebot ohne versteckte Kosten.

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Antrag & Einreichung

Architekten erstellen und reichen ein.

Nutzungsänderung in Bayern — regional

Wir sind in ganz Bayern aktiv, u. a. in:

MünchenNürnbergAugsburgKemptenFüssenGarmisch-Partenkirchen

Häufige Fragen

Was kostet eine Nutzungsänderung?+

Bei uns starten Nutzungsänderungen zum Festpreis ab 749 € netto (ohne bauliche Änderung). Mit baulicher Änderung liegt der Festpreis höher — Sie sehen Ihre Indikation sofort über den Online-Rechner, der Endpreis steht vor Beauftragung verbindlich fest. Hinzu kommen die behördlichen Gebühren.

Wie lange dauert der Antrag?+

Die Antragserstellung übernehmen wir in der Regel innerhalb von 14–21 Tagen. Die anschließende Prüfung durch das Bauamt dauert je nach Behörde typischerweise 1–3 Monate.

Brauche ich überhaupt eine Nutzungsänderung?+

Sobald sich die Art der Nutzung ändert und dafür andere baurechtliche Anforderungen gelten (z. B. Stellplätze, Brandschutz, Schallschutz), ist meist eine Nutzungsänderung nötig. Unser kostenloser Online-Check sagt Ihnen in wenigen Minuten, ob das auf Ihr Vorhaben zutrifft.

Was passiert ohne Genehmigung?+

Eine nicht genehmigte Nutzung kann untersagt und mit Bußgeldern belegt werden — bei Wohnraum oder Ferienwohnungen je nach Land bis zu mehreren zehntausend Euro. Eine nachträgliche Legalisierung ist oft möglich.

Nutzungsänderung in Bayern geplant?

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